Die Musikerinitiative Bremen

präsentiert im Auftrag des Landesmusikrats Bremen
die Ausschreibung zu

 

JUGEND JAZZT 2018

Landesbegegnung und Wettbewerb

1.3.2018, 18 Uhr

Einlass ab 17.30 Uhr

Kunst- & Künstlerhaus

Schwankhalle

Buntentorsteinweg 112

28201 Bremen

 

JUGEND JAZZT 2018

Die Landesbegegnung findet im Rahmen des MIBNIGHT Jazzfestivals 2018 statt. Zusätzlich zum Wettbewerb bietet die Landesbegegnung ein abwechslungsreiches musikalisches Rahmenprogramm.
   
ANMELDUNG
Das Formular findet Ihr hier als Download, bitte ausfüllen und senden an:


Musikerinitiative Bremen e.V.

Buntentorsteinweg 112, 28201 Bremen

 

Eine Bewerbung per Mail an
email@musikerinitiative-bremen.de
ist ebenfalls möglich (bitte die erforderlichen Angaben beachten).

 

Einsendeschluss ist der 31.1.2018.

 

JUGEND JAZZT
Anmeldung 2018.jpg
JPG Bild 1.0 MB

 

Vorbereitendes  Bandcoaching

Als Vorbereitung auf den Wettbewerb JUGEND JAZZT bietet die MIB ein lohnenswertes Angebot: Sowohl einzelne Musiker als auch Bands können von MIB-Musikern gegen eine äußerst geringe Gebühr ein Bandcoaching über mehrere Proben erhalten.

Dabei wird gemeinsam mit den Bands an ihren Stücken gearbeitet und es werden z.B. Tipps zum Zusammenspiel, Groove und Timing sowie Improvisation gegeben.

Nähere Auskünfte dazu erteilt auf Anfrage Jens Schöwing: schoewing@web.de

FÖRDERUNG DURCH JAZZ

Mit JUGEND JAZZT sollen Nachwuchstalente gefördert werden. 

Es gibt zwei Ebenen: 

a) Die Landesbegegnung JUGEND JAZZT: Junge Musikerinnen und Musiker erhalten hier die Chance, ihre Musik zu präsentieren, ohne an einer Wertung teilzunehmen.

b) Darin eingebettet der Wettbewerb JUGEND JAZZT mit Jury, Preisverleihung 

und einer möglichen Weiterleitung zur Bundesbegegnung JUGEND JAZZT 

des Deutschen Musikrates, zu der die besten Bands der vorangegangenen Landesbegegnungen entsandt werden und die jeweils in wechselnden Städten stattfindet. Die  Bundesbegegnung ist neben dem Wettbewerb eine Mischung aus Festival, Konzertpodium, Workshop, Seminar, Kontakt- und Informationsbörse. Sie hat damit maßgeblich fördernde Wirkung für angehende Jazzmusikerinnen und -musiker. 2019 gibt es die nächste Bundesbegegnung.

   
TRÄGERSCHAFT
Träger ist der Landesmusikrat Bremen, organisiert und durchgeführt wird die Landesbegegnung von der Musikerinitiative Bremen e.V. (MIB). 
   
ZEITPLAN / ORT
Die Landesbegegnung wird am 1.3.2018 im Kunst- und Künstlerhaus Schwankhalle (Großer Saal), Buntentorsteinweg 112, 28201 Bremen (Neustadt) stattfinden. Beginn: 18 Uhr (Einlass ab 17.30 Uhr).

 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

a) Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche bis 24 Jahre mit Erstwohnsitz in Bremen, sofern sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Wettbewerb nicht in einer musikalischen Berufsausbildung (Vollstudium) stehen. In Ausnahme- fällen kann ein Bandmitglied aus Niedersachsen kommen.

  

b) Als Jazzensemble gelten Besetzungen von 2-11 Musikerinnen/Musikern. 

 

c) Willst du dich alleine anmelden? Das geht auch: Solist/innen kann bei Bedarf eine Rhythmusgruppe gestellt werden. 

   

d) Die maximale Spieldauer des Vortrags beträgt 15 Minuten. Gespielt werden 2-3 Stücke, die auch Eigenkompositionen sein können. Hierbei gibt es keine stilistischen Beschränkungen. Unverzichtbarer Bestandteil des musikalischen Vortrags ist die Improvisation. Die Jury und auch das Publikum freuen sich auf originelle Beiträge. 

   
FÖRDERUNGEN & PREISE

Der beste Beitrag (Band oder Einzelmusiker) des Wettbewerbs kann von der Jury zum Bundeswettbewerb JUGEND JAZZT 2019 angemeldet werden. Weitere Förderpreise können u.a. ein Workshop, ein Band-Coaching oder ein Auftritt im Rahmen der Jazzkonzerte der MIB sein. 

Jede teilnehmende Band erhält einen Live-Mitschnitt ihrer Aufführung.

Alle teilnehmenden Musikerinnen/Musiker der Landesbegegnung erhalten auf Wunsch freien Eintritt für das MIBNIGHT Jazzfestival 2018 (2. und 3.3.2018 in der Schwankhalle).

   
ÜBERTRAGUNG & MITSCHNITTE

Die Teilnehmenden erklären ihr Einverständnis zu Rundfunk- und Fernsehaufnahmen sowie zu nicht-kommerziellen Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit der Landesbegegnung gemacht werden. 

Sie übertragen hieraus gegebenenfalls entstehende Rechte mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter.