Die Musikerinitiative Bremen
präsentiert im Auftrag des Landesmusikrats Bremen
die Ausschreibung zu
JUGEND JAZZT 2014
Landesbegegnung und Wettbewerb
20.2.2014, 18 Uhr
Einlass ab 17.30 Uhr
Kunst- & Künstlerhaus
Schwankhalle
Buntentorsteinweg 112
28201 Bremen
JUGEND JAZZT 2014
Die Landesbegegnung findet im Rahmen des MIBNIGHT Jazzfestivals 2014 statt. Zusätzlich zum Wettbewerb bietet die Landesbegegnung ein abwechslungsreiches
musikalisches Rahmenprogramm.
ANMELDUNG
Das Formular findet Ihr hier als Download, bitte ausfüllen und senden an:
Musikerinitiative Bremen e.V.
Buntentorsteinweg 112, 28201 Bremen
Eine Bewerbung per Mail an
email@musikerinitiative-bremen.de
ist ebenfalls möglich (bitte die erforderlichen Angaben beachten).
Einsendeschluss ist der 10.2.2014.
Vorbereitendes Bandcoaching
Als Vorbereitung auf den Wettbewerb JUGEND JAZZT bietet die MIB ein lohnenswertes Angebot: Sowohl einzelne Musiker als auch
Bands können von MIB-Musikern gegen eine äußerst geringe Gebühr ein Bandcoaching über mehrere Proben erhalten.
Dabei wird gemeinsam mit den Bands an ihren Stücken gearbeitet und es werden z.B. Tipps zum Zusammenspiel, Groove und Timing sowie Improvisation
gegeben.
Nähere Auskünfte dazu erteilt auf Anfrage Jens Schöwing: schoewing@web.de
FÖRDERUNG DURCH JAZZ
Mit dem Wettbewerb JUGEND JAZZT sollen Nachwuchstalente gefördert werden. Junge Musikerinnen und Musiker mit ihren Bands haben hier die Chance, ihr Können vor Jury und Publikum zu
präsentieren.
Die Bundesbegegnung JUGEND JAZZT des Deutschen Musikrates, zu der die besten Bands und Jazzorchester vorangegangener Landesbegegnungen entsandt werden, findet jährlich in wechselnden Städten
statt. Sie ist neben dem Wettbewerb eine Mischung aus Festival, Konzertpodium, Kontakt- und Informationsbörse – aber auch Workshop und Seminar und hat damit maßgeblich fördernde Wirkung für die
Besten im Nachwuchs.
JUGEND JAZZT FÜR JAZZORCHESTER - SKODA JAZZPREIS heißt die Bundesbegegnung in den „geraden” Jahren; in den „ungeraden” Jahren steht sie den kleinen Ensembles, Combos und Bands offen. Der nächste
Bundeswettbewerb findet 2015 statt.
TRÄGERSCHAFT
Träger ist der Landesmusikrat Bremen, organisiert und durchgeführt wird die Landesbegegnung von der Musikerinitiative Bremen e.V. (MIB)
ZEITPLAN / ORT
Die Landesbegegnung wird am 20.2.2014 im Kunst- und Künstlerhaus Schwankhalle (Großer Saal), Buntentorsteinweg 112, 28201
Bremen (Neustadt) stattfinden. Beginn: 18 Uhr (Einlass ab 17.30 Uhr).
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
a) Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche bis 24 Jahre mit Erstwohnsitz in Bremen,
sofern sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Wettbewerb nicht in einer musikalischen Berufsausbildung (Vollstudium) stehen.
b) Als Jazzensemble gelten Besetzungen von 2-11 Musikerinnen/ Musikern.
Für Solisten kann bei Bedarf eine Rhythmusgruppe gestellt werden.
c) Jeder Teilnehmer bereitet 2 Stücke vor, die maximale Spieldauer des Wertungsvortrags beträgt 15 Minuten.
d) Gespielt werden 2 Stücke, die auch Eigenkompositionen sein können. Hierbei gibt es keine stilistischen Beschränkungen. Jeder Teilnehmer sollte die Musik vortragen, die er mag. Unverzichtbarer
Bestandteil des musikalischen Vortrags ist die Improvisation. Die Jury und auch das Publikum freuen sich auf originelle Beiräge.
e) Es besteht auch die Möglichkeit an der Landesbegegnung außerhalb der Wertung teilzunehmen.
DIE JURY
Die Jury des Wettbewerbs setzt sich zusammen aus renommierten Vertretern der Jazzszene, der Musikhochschule und des Rundfunks.
FÖRDERUNGEN & PREISE
Solche können ein Workshop, ein Band-Coaching, ein Auftritt im Rahmen der Jazzkonzerte der MIB u.a. sein. Die von der Jury als beste Band ausgewählte Gruppe wird zum Bundeswettbewerb 2015 als
Vertreter Bremens gesandt.
Jede teilnehmende Band wird einen gemasterten Live-Mitschnitt ihrer Aufführung vom 20.2.2014 erhalten.
Alle teilnehmenden Musikerinnen/Musiker der Landesbegegnung erhalten auf Wunsch freien Eintritt beim diesjährigen MIBNIGHT Jazzfestival (21./22.2.2014 in der Schwankhalle).
ÜBERTRAGUNG & MITSCHNITTE
Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis zu Rundfunk- und Fernseh- aufnahmen sowie zu
nicht-kommerziellen Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit der Landesbegegnung gemacht werden. Er überträgt hieraus gegebenenfalls entstehende Rechte mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen
auf den Veranstalter.