Die Musikerinitiative Bremen
präsentiert im Auftrag des Landesmusikrat Bremen
die Ausschreibung zu
JUGEND JAZZT 2012
Landesbegegnung und Wettbewerb
8.11.2012, 18 Uhr
Einlass ab 17.30 Uhr
Kunst- & Künstlerhaus
Schwankhalle
Buntentorsteinweg 112
28201 Bremen
Anmeldefrist für Wettbewerbsteilnehmer:
31. Oktober
JUGEND JAZZT 2012
Die Landesbegegnung findet in diesem Jahr im Rahmen des MIBNIGHT Jazzfestivals statt. Zusätzlich zum Wettbewerb bietet die Landesbegegnung ein abwechslungsreiches
musikalisches Rahmenprogramm.
Förderung durch Jazz
Jazz ist ein wesentlicher Bestandteil der weltumspannenden Musikszene. Seine Sprache ist international und kennt keine Grenzen. Als kommunikative, kreative und
spontane Musik fördert Jazz die individuelle Entwicklung. Jazz ermöglicht spannende und persönlichkeitsbildende Gruppen- und Gemeinschaftserlebnisse in Verbindung mit dem eigenen musikalischen
Fortschritt.
JUGEND JAZZT ist wie JUGEND MUSIZIERT – nur anders, und dient dem talentierten Jazznachwuchs. Junge Musikerinnen und Musiker mit ihren Bands und ganze Jazzorchester
haben hier die Chance, ihr Können vor Jury und Publikum zu präsentieren.
Die Bundesbegegnung JUGEND JAZZT des Deutschen Musikrates, zu der die besten Bands und Jazzorchester vorangegangener Landesbegegnungen entsandt werden, findet
jährlich in wechselnden Städten statt. Sie ist neben dem Wettbewerb eine Mischung aus Festival, Konzertpodium, Kontakt- und Informationsbörse – aber auch Workshop und Seminar und hat damit
maßgeblich fördernde Wirkung für die Besten im Nachwuchs.
JUGEND JAZZT FÜR JAZZORCHESTER - SKODA JAZZPREIS heißt die Bundesbegegnung in den „geraden” Jahren; in den „ungeraden” Jahren steht sie den kleinen Ensembles, Combos
und Bands offen. Der nächste Bundeswettbewerb findet 2013 statt.
1. Trägerschaft
Träger ist der Landesmusikrat Bremen, organisiert und durchgeführt wird die Landesbegegnung von der Musikerinitiative Bremen e. V. (MIB)
2. Zeitplan / Ort
Die Landesbegegnung wird am 8. November 2012 im Kunst- und Künstler- haus Schwankhalle (Großer Saal), Buntentorsteinweg 112, 28201 Bremen (Neustadt) stattfinden.
Beginn: 18 Uhr (Einlass ab 17.30 Uhr).
3. Teilnahmebedingungen
a) Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche bis 24 Jahre mit Erstwohnsitz in Bremen, sofern sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Wettbewerb nicht in einer musikalischen
Berufsausbildung (Vollstudium) stehen.
b) Als Jazzensemble gelten Besetzungen von 2-11 Musikerinnen/Musikern. Für Solisten kann bei Bedarf eine Rhythmusgruppe gestellt werden.
c) Jeder Teilnehmer bereitet 2 Stücke vor, die maximale Spieldauer des Wertungsvortrags beträgt 15 Minuten.
d) Gespielt werden 2 Stücke, die auch Eigenkompositionen sein können. Hierbei gibt es keine stilistischen Beschränkungen. Jeder Teilnehmer sollte die Musik
vortragen, die er mag. Unverzichtbarer Bestandteil des musikalischen Vortrags ist die Improvisation. Die Jury und auch das Publikum freuen sich auf originelle Beiräge.
e) Es besteht auch die Möglichkeit an der Landesbegegnung außerhalb der Wertung teilzunehmen.
4. Anmeldung
Das Formular bitte downloaden, ausdrucken, ausfüllen und senden an:
Musikerinitiative Bremen e.V., Buntentorsteinweg 112, 28201 Bremen.
Bitte unbedingt per Briefpost. Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2012.
5. Die Jury
Die Jury des Wettbewerbs setzt sich zusammen aus:
Eva Garthe, Musikredakteurin bei Radio Bremen
Prof. Sigi Busch, Jazz-Bassist/UdK Berlin
Prof. Martin Classen, Jazz-Saxophonist/HfK Bremen
6. Förderungen & Preise
Solche können ein Workshop, ein Band-Coaching, ein Auftritt im Rahmen der Jazzkonzerte der MIB u.a. sein. Die von der Jury als beste Band ausgewählte Gruppe wird zum
Bundeswettbewerb 2013 als Vertreter Bremens gesandt.
Jede teilnehmende Band wird einen gemasterten Live-Mitschnitt ihrer Aufführung vom 8. November 2012 erhalten.
Alle teilnehmenden Musikerinnen/Musiker der Landesbegegnung erhalten auf Wunsch freien Eintritt beim diesjährigen MIBNIGHT Jazzfestival (9./10. November
2012/Schwankhalle).
7. Übertragung & Mitschnitte
Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis zu Rundfunk- und Fernsehaufnahmen sowie zu nicht-kommerziellen Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit der Landesbegegnung
gemacht werden. Er überträgt hieraus gegebenenfalls entstehende Rechte mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter.